"Das Hessische Hauptstaatsarchiv besitzt eine doppelte Zuständigkeit.
Als Zentralarchiv obliegt dem Hessischen Hauptstaatsarchiv die Übernahme historisch bedeutsamer Unterlagen der hessischen Ministerien sowie aller Behörden, Gerichte und staatlichen Einrichtungen mit Zuständigkeit für das gesamte Land Hessen. In dieser Funktion unterhält es außerdem ein Zwischenarchiv für Schriftgut, das noch der behördlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt.
Als Regionalarchiv ist das Hessische Hauptstaatsarchiv zuständig für das Archivgut der nachgeordneten staatlichen Dienststellen in den kreisfreien Städten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie im Hochtaunuskreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Main-Kinzig-Kreis, im Main-Taunus-Kreis und im Rheingau-Taunus-Kreis.
Aus beiden Zuständigkeitsbereichen übernimmt das Hessische Hauptstaatsarchiv ferner archivwürdige Unterlagen nichtstaatlicher Herkunft. Das besondere Interesse gilt dabei dem Schriftgut von Parteien und Verbänden sowie den Nachlässen von Wissenschaftlern und Personen der Zeitgeschichte." |