"Das Führen eines eigenen Archivs wurde im Jahre 1989 durch das Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen. Am 14. Juni 1989 trat das Gesetz in Kraft.
Seit 1988 kümmert sich in Heiligenhaus ein hauptamtlicher Archivar um die historisch wertvollen Hinterlassenschaften. Zuvor legten ehemalige Schulleiter in den Jahrzehnten nach dem letzten Weltkrieg den Grundstock für das Heiligenhauser Stadtarchiv.
Ehrenamtliche Unterstützung findet der Archivar durch lokalgeschichtlich interessierte Personen. In zeitlicher Abfolge sind hier vornehmlich die Herren Erwin Eikermann, Alfred Maas und Rolf Praast zu nennen." |